Kopfzeile
Sprunglinks
- zur Startseite
- Direkt zur Hauptnavigation
- Direkt zum Inhalt
- Direkt zur Suche
- Direkt zum Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Generelle Informationen
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und Bundes sind auf den entsprechenden Internetseiten Staatskanzlei, Bund zu finden.
Urne Öffnungszeiten
Das Wahllokal befindet sich im Dorfzentrum Madiswil und ist jeweils wie folgt geöffnet:
Sonntag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Briefliche Abstimmung:
Die briefliche Simmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials bis zum Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich. Der Einwurf des Abstimmungscouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Madiswil ist bis am Samstag vor Abstimmung, 18.00 Uhr, möglich.
Voraussetzungen
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind Personen,
- welche mindestens 18 Jahre alt sind;
- das Schweizer Bürgerrecht haben,
- nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die politischen Rechte (PRG)
Verordnung über die politischen Rechte (PRV)
Verlust des Stimmrechtsausweises
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss verlangt werden. Das Duplikat muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Madiswil abgeholt werden. Es ist ein Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
Brieflich abstimmen
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe:
- Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung in Antwortcouvert legen (bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein muss!);
- Die ausgefüllten Abstimmungs- und / oder Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
- Pro Abstimmungs- und Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert legen;
- Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird;
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält;
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist.