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Beglaubigungen
Eine Beglaubigung ist eine schriftliche Erklärung, mit der die Person, welche die Beglaubigung vornimmt (im Kanton Bern ausschlieslich der Notar / die Notarin) die Echtheit der Unterschriften oder Stempel auf einem amtlichen Dokument oder von privaten Unterschriften bezeugt, damit diese Unterschriften und/oder Stempel am Bestimmungsort des Dokuments als echt anerkannt werden.
Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bescheinigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin/jeden Notar vorgenommen.
Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen: