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Ölfeuerungskontrolle 2024/25; Berechnung/Indexierung der Gebühren
Gemäss Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) müssen Anlagen periodisch, mindestens alle 2 Jahre einmal, durch die Gemeinden überprüft werden. Ausnahmen sind die Feuerungsanlagen, die einen Bonus von 4 Jahren erhalten haben.
Oel- und Gasfeuerungsanlagen, die im Winter 2022/2023 letztmals von der Gemeinde überprüft wurden, werden ab diesem Herbst wieder kontrolliert. Im blauen Kontrollheft, das bei Ihrer Anlage deponiert ist, können Sie sich vergewissern, wann die letzte behördliche Kontrolle stattgefunden hat.
Laufende Sanierungsfristen sind für die Betreiber der Anlagen, bzw. deren Eigentümer, einzuhalten. Beanstandete Anlagen sind demnach innerhalb der Sanierungsfrist instand stellen zu lassen oder zu ersetzen.
In Ausnahmesituationen kann die zuständige Gemeindebehörde, auf schriftliche, begründete Verlängerungsgesuche hin, Fristverlängerungen bewilligen. Die Zeitspanne der Verlängerung liegt abhängig vom Grund und den Messresultaten, zwischen 30 Tagen und 2 Jahren. Die maximale gesetzliche Sanierungsfrist nach LRV beträgt 10 Jahre.
Die Gebühren werden gemäss dem Tarif für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Madiswil vom 20. Juni 2017, in Kraft seit 1. Juli 2017, bezogen. Diese betragen für die Kontrollsaison 2024/2025 bei einstufigen Anlagen CHF 68.00 und bei mehrstufigen Anlagen CHF 91.00. Dazu kommt der Kantonsbeitrag von CHF 16.00 und die MWST nach aktuellem Steuersatz. Der Gebührentarif liegt bei der Gemeindeschreiberei Madiswil zur Einsicht auf.
Haben Sie Fragen? Auskunft erteilt: Rolf Flückiger, Kaminfeger, Kornstrasse 4, 4950 Huttwil, Tel. 062 962 19 07, Mail info@flottefeger.ch oder das Amt für Umwelt und Energie Kanton Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, Tel. 031 633 36 51.