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Tagesschulangebote - Verordnung; Teilrevision
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern geben wir Ihnen bekannt, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12. August 2024 eine Teilrevision der Verordnung über die Tagesschulangebote beschlossen hat (flexibleres An- und Abmeldeverfahren vom Angebot). Die Änderungen treten per 1. August 2024 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Madiswil eingesehen und bezogen werden sowie steht unter Download (untenstehend) bereit.
Rechtsmittel: Gegen die Revision der vorstehenden Verordnung und deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen, bis am 23.09.2024, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau in Wangen a.A. schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Zugehörige Objekte
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Verordnung Tagesschulangebote - Auflageexemplar (PDF, 194.07 kB) | Download | 0 | Verordnung Tagesschulangebote - Auflageexemplar |