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Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Die Budgetgemeindeversammlung hat wie folgt stattgefunden am
Donnerstag, 2. Dezember 2021, 20.00 Uhr, Linksmähderhalle, Dorfzentrum, Obergasse 2, Madiswil
Diese Informationen sind eine Zusammenfassung der Beschlüsse. Das Protokoll der Gemeindeversammlung kann 10 Tage nach dieser bei der Gemeindeschreiberei Madiswil eingesehen werden.
An der Versammlung nahmen 47 Stimmberechtigte teil (1,88%). Diese befanden über folgende Geschäfte
Traktanden
1. Budget 2022; Beratung und Genehmigung
Die Finanzkommission unterbreitet das Budget für das nächste Jahr. Das Budget 2022 schliesst im Gesamthaushalt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 908'100.00 und im allgemeinen Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 905'600.00 ab. Bei den Spezialfinanzierungen (SF) wird mit folgenden Ergebnissen gerechnet:SF Wasser: Ertragsüberschuss CHF 14'700.00 SF Abwasser: Aufwandüberschuss CHF 43'600.00 SF Abfall: Aufwandüberschuss CHF 11'900.00 SF Elektrizität: Ertragsüberschuss CHF 38'300.00 Folgende Punkte beeinflussen das Budget für nächstes Jahr massgeblich:
Die geplanten Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 2'427'000.00 und überschreiten die vom Gemeinderat festgelegte Limite. Da in vergangenen Jahren zu wenig investiert wurde, müssen nun gewisse Projekte umgesetzt werden. Beim Steuerertrag wird im Vergleich zum Budget 2021 wieder mit höheren Einnahmen gerechnet. Im letztjährigen Budget ist aufgrund der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen infolge Corona-Pandemie relativ vorsichtig budgetiert worden. Es wird wieder mit höheren Einnahmen gerechnet. Finanzkommission und Gemeinderat beantragen den Stimmberechtigten, dem Budget für das Jahr 2022 zuzustimmen. Die Gemeindesteueranlage ist weiterhin auf das 1,55-fache der gesetzlichen Einheitsansätze festzulegen. Ebenso soll die Liegenschaftssteuer auf 1,0 ‰ der amtlichen Werte belassen werden.
--> Die Stimmberechtigten genehmigen das Budget einstimmig.
2. Gebührenreglement; Totalrevision; Beratung und Beschlussfassung
Die Bauverwaltung hat festgestellt, dass die Gebühren im Bauwesen für unsere Gemeinde sehr moderat sind und die effektiven Aufwendungen nicht mehr decken. Die heutigen Gebühren sind seit 30 Jahren unverändert geblieben. Es ist deshalb an der Zeit, Anpassungen vorzunehmen. In Anlehnung des kantonalen Musterreglements, aufgrund gemachter Erfahrungen sowie gemäss dem Vergleich von Gebührenreglementen anderer Gemeinden, wurden die Änderungen vorgenommen. So werden nun die Dienstleistungen im Bauwesen fast ausschliesslich nach Aufwand berechnet und nicht mehr wie bisher nach Pauschalen. Dies ist aus Sicht des Gemeinderates auch gerechter.Ebenfalls drängen sich Anpassungen an anderen Gebühren und Bestimmungen auf:
- Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle wird neu durch den Gemeinderat beschlossen werden können. Bisher beschloss die Gemeindeversammlung darüber.
- Die Einbürgerungsgebühren auf Gemeindeebene sind klar pro Fall definiert worden, wie dies auch die kantonalen und eidgenössischen Einbürgerungsgebühren vorsehen und in umliegenden Gemeinden gehandhabt wird.
- Für das Erteilen von Einzelauskünften aus der Einwohnerkontrolle wird neu eine Gebühr verlangt. Für Listenauskünfte wird eine Gebühr verrechnet, wenn der Aufwand für diese Liste mehr als eine Viertelstunde beansprucht. Madiswil ist eine der wenigen Gemeinden, welche für diese Dienstleistung bisher keine Gebühren verrechnet.
- Der Grundsatz Hundetaxen zu erheben, wird im Gebührenreglement aufgenommen. Im Organisationsreglement wird dieser gestrichen (ist im falschen Reglement verankert).
- Bei der Verjährung der Gebühren wird neu zwischen wiederkehrenden und einmaligen Gebühren unterschieden.
- Die Mahngebühr für die zweite Mahnung von CHF 50.00 wird als zu hoch erachtet und deshalb auf CHF 20.00 reduziert.
--> Das Gebührenreglement wird durch die Versammlung mehrheitlich genehmigt.
3. Reglement über die Abgabe elektrischer Energie; Teilrevision betreffend Konzessionsabgabe; Beratung und Beschlussfassung
Seit Jahr und Tag schliessen die Bernischen Gemeinden mit Energieversorgungsunternehmen (EV) Konzessionsverträge ab und erheben Konzessionsabgaben für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch die EV. Diese Abgabe wird dem Endverbraucher unter dem Titel «Abgabe an Gemeinde» in Rechnung gestellt. Lange Zeit war nicht klar, ob die Gemeinde für diese Konzessionsabgabe eine Rechtsgrundlage braucht oder ob der öffentlich-rechtliche Konzessionsvertrag mit der EV ausreicht. Seit 2018 gibt es nun einen Bundesgerichtsentscheid welcher besagt, dass Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde und einer Elektrizitätsversorgungsunternehmung einer rechtlichen Grundlage bedürfen, damit den Endverbrauchern diese Abgabe überwälzt werden kann.Dies bedingt nun, dass das Gemeindereglement über die Abgabe elektrischer Energie teilüberarbeitet werden muss. Bei dieser Teilüberarbeitung werden nebst der Konzessionsabgabe (neu Art. 57 und 58) auch die Artikel für die Zuständigkeit (neu Art. 1 und 2), der einmaligen Anschlussgebühren (Art. 31) und der elektrischen Widerstandheizungen (Art. 24 und 25) überarbeitet respektive aufgehoben. Zudem wurde die Artikelnummerierung neu aufgebaut. Die Verordnung über die besonderen Bestimmungen für den Anschluss elektrischer Raumheizungen vom 1. Juli 1997 wird ersatzlos aufgehoben, da solche Heizungen heute nicht mehr erlaubt sind.
--> Der Teilrevision des Reglements über die Abgabe elektrischer Energie wird zugestimmt.
4. Reglement über die Erwachsenenbildung; Aufhebung; Beratung und Beschlussfassung
Anlässlich der Inspektion des Regierungsstatthalteramtes vom 1. Juni 2021 wurde festgestellt, dass das Reglement über die Erwachsenenbildung vom 20. September 1995 aufgehoben werden kann. Das Reglement wird seit über 20 Jahren nicht mehr angewendet. Es zeichnet sich auch nicht ab, dass längerfristig ein solches nötig werden würde. Das Statthalteramt empfiehlt deshalb, dieses Reglement aufzuheben. Der Gemeinderat folgt dieser Empfehlung und findet ebenfalls, dass der Erlass aufgehoben werden kann.--> Die Stimmberechtigten beschliessen die Aufhebung des Reglements über die Erwachsenenbildung vom 20. September 1995 einstimmig
5. Elektrizitätsversorgung; Sanierung Transformatorenstation Steingasse; Beratung und Genehmigung Kredit Fr. 185'000.00
Um auch zukünftig die Versorgungssicherheit durch Elektrizität sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Transformatorenstation Steingasse, Madiswil, saniert und auf den neusten Stand der Technik gebracht wird. Durch die Industriellen Betriebe Langenthal, wurde ein Projekt ausgearbeitet, welches mit folgenden Kosten rechnet:Apparate (Trafo Siemens) CHF 138'000.00 Netzbauarbeiten CHF 18'100.00 Prüfungen CHF 3'300.00 Projektierung CHF 11'600.00 Malerarbeiten/Unvorhergesehenes CHF 14'000.00 Total CHF 185'000.00 Auf Antrag der Kommission der Gemeindebetriebe beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, der Sanierung der Transformatorenstation Steingasse zuzustimmen und den erforderlichen Kredit von CHF 185'000.00 zu genehmigen.
--> Die Versammlung stimmt der Sanierung zu und genehmigt den erforderlichen Kredit von CHF 185'000.00 einstimmig.
6. Orientierungen des Gemeinderates
- Baufortschritt Werkhof Längermoosweg7. Verschiedenes
- Voten betreffend Baubewilligung, Verkehr, Tempo 30
Dokumente
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Budget_2022.pdf (PDF, 2.12 MB) | Download | 0 | Budget_2022.pdf |