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Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023
Informationen
- Beschreibung
Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Madiswil hat stattgefunden am Dienstag, 13. Juni 2023, 20.00 Uhr, Linksmähderhalle, Obergasse 2, Madiswil.
Das Protokoll dieser Versammlung kann 10 Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei Madiswil eingesehen werden.
An dieser Versammlung haben 125 Stimmberechtigte teilgenommen (4.93%). Es wurde über folgende Geschäfte befunden:
1. Jahresrechnung 2022; Beratung und Genehmigung
Der Gesamthaushalt der Jahresrechnung 2022 schliesst mit einem Aufwand von CHF 15'468'551.66 und einem Ertrag von CHF 14'610'381.30 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 858'170.36 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 908'100.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2022 beträgt somit CHF 49'929.64. Dies ist u.a. auf folgende Ereignisse zurückzuführen:- Mehraufwand Stromeinkaufsgebühren Energie inkl. PV-Anlagen, CHF 403'315.20
- Tieferer Beitrag Disparitätenabbau, CHF 65'424.00
- Höherer Betriebsbeitrag ZALA AG, CHF 58'022.79
- Höherer Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen, CHF 44'876.40
- Aktivierung Eigenleistungen Neubau Werkhof, CHF – 25'707.50
- Minderaufwand Lastenausgleich Ergänzungsleistung, CHF – 31'009.00
- Höhere Steuereinnahmen (vor allem Gewinnsteuern JP), CHF – 32'549.95
- Minderaufwand Lastenausgleich Sozialhilfe, CHF –70'771.90
- Minderaufwand Lastenausgleich öffentlicher Verkehr, CHF –74'436.00
- Mehrertrag aus Rückerstattung Alimentenbevorschussungen, CHF –84'174.45
- Tiefere Abschreibungen, CHF – 95'324.64
- Tiefere Schulgelder und Schulkostenbeiträge an andere Gemeinden, CHF – 99'688.95
- Gewinn aus Verkauf Bauland, CHF –120'374.00
Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 467'310.47 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 905'600.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2022 beträgt CHF 438'289.53.
Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt gegenüber dem Budget ab:
- SF Wasser: Ertragsüberschuss CHF 75'276.03 (Besserstellung CHF 60'576.03)
- SF Abwasser: Aufwandüberschuss CHF 56'139.74 (Schlechterstellung CHF 12'539.74)
- SF Abfall: Aufwandüberschuss CHF 43'547.62 (Schlechterstellung CHF 31'647.62)
- SF Elektrizität: Aufwandüberschuss CHF 366'448.56 (Schlechterstellung CHF 404'748.56)
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 1'763'113.93 gegenüber einem budgetierten Betrag von CHF 2'427'000.00. Die tieferen Investitionsausgaben sind auf verschiedene Projekte zurückzuführen, welche zurückgestellt wurden oder nicht abgeschlossen werden konnten. Nennenswert sind die Sanierung der Scheinenstrasse in Kleindietwil, die Sanierung der Wasserleitung Untergässli, die Sanierung der Abwasserleitung Mühleberg oder die Verkabelung Färech/Bürgisweyer.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung der Jahresrechnung 2022 zuzustimmen.
Dem Antrag des Gemeinderates wurde grossmehrheitlich zugestimmt.
2. Abfallreglement, Totalrevision; Beratung und Genehmigung
Eine Arbeitsgruppe sowie die Strassen- und Wasserbaukommission (SWK) sind seit über zwei Jahren damit beschäftigt, das Abfallreglement aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten und an die heutigen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Eine zentrale Rolle nahm dabei die Grüngutsammlung ein, welche so, wie diese heute mit Sammelstellen in Kleindietwil und Madiswil durchgeführt wird, nicht mehr den übergeordneten Vorschriften entspricht. Betreffend der Revision des Abfallreglements und insbesondere der Grüngutentsorgung fanden im Jahr 2022 zwei Informationsveranstaltungen statt, welche jeweils rege von der Bevölkerung besucht wurden.Die Tatsache, dass bei der Sammelstelle in Kleindietwil die umweltrechtlichen Vorschriften betreffend Gewässerschutz nicht eingehalten sind und sich diese im Gewässerraum der Langeten befindet, bedingt, dass die Grüngutentsorgung neu organisiert werden muss. Zudem entspricht die heutige Finanzierung der Grüngutabfuhr über die Grundgebühr nicht dem Umweltschutzgesetz (USG) und der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung VVEA). Die Siedlungsabfallentsorgung muss gemäss Art. 32 a Abs. 1 USG mit kostendeckenden und verursachergerechten Abfallgebühren finanziert werden (Art und Menge). In Art.13 Abs. 1 VVEA ist die separate Sammlung und stoffliche Verwertung von den explizit genannt Siedlungsfraktionen Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien geregelt. Kantone und Gemeinden sind deshalb grundsätzlich verpflichtet, diese Sammlungen durchzuführen. Neu wird auch die Plastiksammlung, welche heute durch eine private Firma erledigt wird, die Gemeinde zu organisieren haben.
Das totalrevidierte Abfallreglement liegt nun vor. Die Strassen- und Wasserbaukommission bemerkt dazu, dass die technische Umsetzung der Grüngutsammlung zum jetzigen Zeitpunkt noch offen sei. Das vom Gemeinderat beschlossene Holprinzip für das Grüngut, ähnlich der heutigen Hauskehrichtabfuhr, sei mit Versuchsfahrten und den Transportgerätschaften durch die Firma Hans Mathys AG, Huttwil, ausgetestet worden. Dieser Anbieter habe jedoch die Abfallsammlung per 1. März 2023 der Firma Ernst Gerber AG, Roggwil, übertragen. Das Büro der Strassen- und Wasserbaukommission ist im Moment damit beschäftigt, eine Submission für die Abfallentsorgung der Bereiche Haushaltabfälle und Grüngutsammlung auszuarbeiten. Dabei müsse festgestellt werden, welche Unternehmen für das Einsammeln der Abfälle überhaupt noch in Frage kommen.
Mit dem überarbeiteten Abfallreglement soll dem Gemeinderat, vertreten durch die Strassen- und Wasserbaukommission, nun die Kompetenz erteilt werden, die Abfallsammlungen sämtlicher Bereiche den Gesetzgebungen entsprechend durchzuführen. Es wird weiter geregelt, dass die Gemeinde die Ausführung der Aufgaben ganz oder teilweise Dritten übertragen kann. Das Reglement enthält also keine Bestimmung mehr, welche Abfallart wie entsorgt werden muss. Dieser Entscheid liegt neu bei der Strassen- und Wasserbaukommission. Also auch der Entscheid, wie dass das Grüngut gesammelt wird, fällt in die Kompetenz der SWK. Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung ist auf maximal CHF 70.00 exklusive MWST pro Haushalt festgelegt. Die heutige Grundgebühr wird somit für die Einfamilienhausbesitzer reduziert. Der Gemeinderat wird die definitive Höhe der Grundgebühr in einer separaten Verordnung festsetzen. Diese darf, wie bereits erwähnt, nicht höher als CHF 70.00 exklusive MWST pro Jahr sein. Mit diesen Änderungen können die nötigen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden, ohne dass die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung Reglementsbestimmungen anpassen müssen und Entscheide treffen, welche Exekutivcharakter haben. Das neue Abfallreglement soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem neuen totalrevidierten Abfallreglement zuzustimmen.
Mittels Rückweisungsantrag wurde das Geschäft zur detaillierteren Planung betreffend Grüngutentsorgung zurückgewiesen. Der Rückweisungsantrag aus der Versammlung wurde mit 77 Stimmen zu 47 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
3. Schulraumplanung; Beratung und Genehmigung Projektierungskredit CHF 390'000.00
Seit rund drei Jahren befassen sich verschiedene Gremien mit der Schulraumplanung. Der Raumbedarf an der Volksschule Madiswil ist und wird, wenn keine Massnahmen umgesetzt werden, sehr eng. Durch die Entwicklung der Bevölkerung in unserer Gemeinde sowie heutige höhere Ansprüche an die Schulräume, muss mehr Unterrichtsraum geschaffen werden.Die Planungsgruppe Schulraumplanung hat am 23. März 2023 an einer Informationsveranstaltung über das Projekt Schulraumplanung die Bevölkerung orientiert. Es sollen folgende Massnahmen umgesetzt werden:
- Neubau und Anpassungen bei der Schulanlage Neumatt, Madiswil
- Umbau Schulanlage Homatt, Kleindietwil, für vier Kindergärten
- Umbau Kindergarten Mostereiweg in Madiswil für Tagesschule
Insgesamt wird dafür in einer Grobkostenrechnung mit 7 - 9 Mio. Franken gerechnet. Als nächstes ist nun ein konkretes Projekt auszuarbeiten. Dafür sind ein Projektierungskredit und eine Submission für die Bestimmung des Planers nötig. Der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 soll deshalb ein Projektierungskredit von CHF 390'000.00 vorgelegt werden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgabe/Position
Betrag inkl. 8,1% MWST in CHF
Architekt
190'000.00
Bauingenieur Beton
55'000.00
Elektroplanung
33'000.00
Planung Heizung, Lüftung, Sanitär
22'000.00
Energienachweis Minergie P /Photovoltaik
11'000.00
Geologie/Baugrunduntersuchungen
11'000.00
Bauphysik
11'000.00
Landschaftsarchitektur
5'000.00
Schadstoffuntersuchungen Altbauten
22'000.00
Total
360'000.00
Nebenkosten für Kopien 3%
11'000.00
Total Planungskosten und Nebenkosten
371'000.00
Objektreserve ca. 5%
19'000.00
Total Projektierungskredit
390'000.00
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den Projektierungskredit für die Schulraumplanung von CHF 390'000.00 zu genehmigen.
Mit 8 Enthaltungen wird dem Antrag des Gemeinderates grossmehrheitlich entsprochen.
4. Wasserversorgung, Zusammenschluss der Versorgungen von Ursenbach und Madiswil in Weinstegen; Beratung und Genehmigung Kredit CHF 130'000.00
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 wurde ein Kredit von CHF 151'000.00 für die Neuerschliessung des Ortsteils Weinstegen an die Wasserversorgung beschlossen. Die Gemeinde Ursenbach erhob gegen dieses Vorhaben Einspruch. In einer Einigungsverhandlung wurde vereinbart, dass die Erschliessung so dimensioniert werden soll, dass auch der Zusammenschluss beider Wasserversorgungen möglich ist. Deshalb bewilligte am 8. Juli 2019 der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 16'000.00 für einen grösseren Leitungsquerschnitt damit die Leitung auch für den Löschschutz ab Hydranten und dem Zusammenschluss der beiden Wasserversorgungen genügt. Die Arbeiten wurden im Herbst 2020 ausgeführt. Ebenfalls vom Gemeinderat bewilligt wurde ein separater Kredit von CHF 25'000.00 für ein Kabelschutzrohr, damit in einer späteren Etappe ein Steuerungskabel eingezogen werden kann, als Vorleistung für den Zusammenschluss der beiden Wasserversorgungen.Nun sollen die beiden Wasserversorgungen in einem Messschacht zusammengeschlossen werden. Der Kostenteiler soll je hälftig von der Wasserversorgung Madiswil und Ursenbach getragen werden. Zudem sind Subventionen aus dem Trinkwasserfond seitens des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) zu erwarten. Die Höhe dieser Beiträge ist noch nicht bekannt. Diese werden, sobald die Plangenehmigung für diesen Verbindungsschacht vorliegt, vom AWA bestimmt und verfügt. Massgebend dabei sind die Werterhaltungskosten pro Einwohner. Die Subventionen sollten demnach gemäss Merkblatt «Beiträge aus dem Trinkwasserfonds» bei 25% bis 40% liegen.
Mit der Wasserversorgung Ursenbach wurde abgesprochen, dass die Wasserversorgung Madiswil als Bauträgerschaft in Erscheinung tritt. In einer ersten Phase soll der Schacht mit zwei manuell bedienbaren Schiebern ausgestattet werden.
Kostenaufstellung in CHF:
Baueingabe / Bewilligung
Annahme Bauverwaltung
7'000.00
Kabelschutzrohr für Steuerkabel
bereits abgerechnet
Grösserer Leitungsquerschnitt
bereits abgerechnet
Verbindungsschacht
KV Ingenieurbüro Scheidegger
105'600.00
Lüftungsschacht
Annahme Bauverwaltung
4'000.00
Objektreserve 10% / Rundung
13'400.00
Total Kreditantrag
130'000.00
Der Gemeinderat beantragt, vorstehendem Kredit zuzustimmen mit der Auflage, dass erst mit den Bauarbeiten zu beginnen ist, wenn die Zusicherung des Kostenteilers (50%) von der Wasserversorgung Ursenbach vorliegt und das AWA über die Beiträge aus dem Trinkwasserfonds entschieden hat.
Die Stimmberechtigten folgen dem Antrag des Gemeinderates einstimmig.
5. Diverse Kreditabrechnungen; Genehmigung und Kenntnisnahme
Der Gemeinderat unterbreitet die Abrechnungen über nachstehende Kredite, welche der Gemeindeversammlung vorzulegen sind:- Dorfzentrum; Dachsanierung Linksmähderhalle; Unterschreitung Fr. 3'980.05
- EDV-Ersatzbeschaffung Gemeindeverwaltung; Unterschreitung Fr. 4'784.65
- Bahnhofstrasse Kleindietwil, Sanierung; Unterschreitung Fr. 39'214.88
- Neumattweg, Kleinfeldli, Bänacker; Sanierung; Unterschreitung Fr. 116'804.70
- Radweg Kleindietwil; Lückenschluss; Unterschreitung Fr. 91'566.20
Der Versammlung wird beantragt, die Kreditabrechnungen zu genehmigen.
Die Gemeindeversammlung stimmt dem Antrag des Gemeinderates einstimmig zu.
6. Orientierungen des Gemeinderates
- Datenschutz, Einhaltung der Bestimmungen bei der Auskunftserteilung
- Zukünftige Gebührenfreiheit bei den Parkplätzen der Bahnhöfe Madiswil, Lindenholz und Kleindietwil
7. Verschiedenes
Dokumente
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