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Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
Informationen
- Beschreibung
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung ein am
Donnerstag, 5. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Linksmähderhalle, Dorfzentrum, Obergasse 2, Madiswil
Die Unterlagen zu folgenden zu behandelnden Geschäfte können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden.
1. Budget 2025; Genehmigung
Die Finanzkommission unterbreitet das Budget für das nächste Jahr. Das Budget 2025 schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 23'100.00 und im allgemeinen Haushalt (Steuerhaushalt) mit einem Aufwandüberschuss von CHF 25'700.00 ab. Bei den Spezialfinanzierungen (SF) wird mit folgenden Ergebnissen gerechnet:SF Wasser: Aufwandüberschuss CHF 33'900.00 SF Abwasser: Aufwandüberschuss CHF 108'400.00 SF Abfall: Aufwandüberschuss CHF 24'300.00 SF Elektrizität: Ertragsüberschuss CHF 215'400.00 Im Jahr 2025 sollen netto CHF 3'922'000.00 investiert werden. Davon entfallen CHF 2'426'000.00 auf den steuerfinanzierten Haushalt und CHF 1'496'000.00 auf die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen.
Folgende Punkte beeinflussen das Budget fürs nächste Jahr massgeblich:
Die Steueranlage (1.65 Einheiten), der Ansatz der Liegenschafssteuern (1.0 ‰ vom amtlichen Wert), die Hundetaxe (CHF 100.00 pro Tier und CHF 300.00 ab 4 Hunden pauschal) sowie die Feuerwehrersatzabgabe (6 % des Staatssteuerbetrages Minimalbetrag CHF 10.00, Maximalbetrag CHF 450.00) sollen unverändert belassen werden. Einführung Gebühr Grüngutentsorgung: Aufgrund der geltenden Umweltschutzgesetzgebung muss die Grüngutentsorgung neu organisiert werden. Der Gemeinderat hat deshalb die Abfallverordnung einer Teilrevision unterzogen. Die Grundgebühr wird neu einheitlich auf CHF 40.00 pro Jahr und Haushalt festgelegt. Für die Grüngutentsorgung wird eine Gewichtsgebühr von 30.00 Rp./kg eingeführt. Das Grüngut wird mittels Holprinzip beim Verursacher abgeholt oder kann bei der neuen Sammelstelle abgegeben werden. Strompreis: Die Kommission Gemeindebetriebe hat entschieden, per 01.01.2025 den Einheitstarif einzuführen. Das bedeutet, es gilt am Tag und in der Nacht neu derselbe Tarif. Im Vergleich zum aktuellen Jahr wird der Strom in der Nacht teurer und am Tag günstiger. Die Grundgebühr für Haushaltkunden wird um 50.00 Rappen pro Messstelle und Monat gesenkt. Die Swissgrid senkt ihre Systemdienstleistungen um 0.20 Rp./kWh und die Stromreserve des Bundes wird um 0.97 Rp./kWh gesenkt. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird um 4.20 Rp./kWh gesenkt und beträgt neu 12.00 Rp./kWh. Investitionsprojekte (über CHF 100'000.00):
• Oberstufenzentrum, Fassadensanierung Schulhaus CHF 465’000.00• Schulraumplanung CHF 800’000.00
• Ersatz Schulbus CHF 100’000.00
• Sanierung Scheinenstrasse, Kleindietwil CHF 156’000.00
• ÜO Kreuzäcker; Einlenker Lindenweg/Obergasse CHF 150’000.00
• Sanierung Mühlebergstrasse West inkl. Spezialfinanzierungen, Planungskredit CHF 115'000.00
• Ausbau Mostereiweg inkl. Spezialfinanzierungen CHF 430’000.00
• Erschliessung Milanweg inkl. Spezialfinanzierungen CHF 285'000.00
• Wasserversorgung, Sanierung Wasserleitung Untergässli Nord CHF 160’000.00
• Elektrizitätsversorgung, Sanierung Verteilkabine II Zielackerstrasse CHF 170’000.00
• Elektrizitätsversorgung, Smart-Meter-Rollout CHF 250'000.00
Verschuldung: Die Gemeinde Madiswil hat zur Zeit keine Schulden. Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs und des schwachen Selbstfinanzierungsgrades wird es in den nächsten Jahren unumgänglich sein, Fremdkapital aufzunehmen. Situation Eigenkapital: Der mutmassliche Aufwandüberschuss von CHF 25’700.00 kann dem vorhandenen Bilanzüberschuss (Eigenkapital) von aktuell 7.5 Mio. Franken entnommen werden. Finanzkommission und Gemeinderat beantragen den Stimmberechtigten, dem Budget für das Jahr 2025 zuzustimmen. Die vollständige Dokumentation des Budgets kann gratis bei der Finanzverwaltung bezogen oder unter "Download" (nach unten scrollen) eingesehen werden.
2. Organisationsreglement; Beratung und Genehmigung Teilrevision Artikel 8, 20, 24, 29a, 32, 33, 45, 46-49, Anhang I, II, III
Der Gemeinderat möchte aufgrund gemachter Erfahrungen und geänderten Verhältnissen marginale Änderungen am Organisationsreglement vornehmen:Änderungsbedarf
Art. 8, Art. 20, Art. 32, Art. 33: Rechnungsprüfungsorgan: Wahl von Mitgliedern oder die Wahl einer externen Revisionsstelle wird neu ermöglicht, da die Rekrutierung von Mitgliedern je länger, je schwieriger wird.
Art. 24: Alle Kommissionen haben alljährlich der Finanzkommission einen schriftlichen begründeten Entwurf des Budgets einzureichen. Auf die Nennung der Frist (bisher 1. September) im Organisationsreglement wird verzichtet. Diese soll durch die Finanzkommission bzw. Finanzverwaltung festgelegt werden können.
Art. 29a: Aufhebung Regelung Hundetaxe im Organisationsreglement, da diese Regelung im Gebührenreglement verankert ist.
Art. 45: Nennt die Inkraftsetzung der Änderungen per 1. Januar 2026
Art. 46 bis Art. 49 können aufgehoben werden, da diese Bestimmungen beinhalten, welche die Fusion mit Kleindietwil und Leimiswil betrafen und längst nicht mehr zur Anwendung kommen.
Anhang I, II: Änderung Bezeichnung des «amtlichen Anzeigers» in «amtliches Publikationsorgan der Gemeinde». Dies ist gemäss kantonalen Weisungen umzusetzen.
Anhang III: Schulkommission: Änderung der Aufgaben der Schulkommission und der Schulleitung. Es erfolgen Kompetenzverschiebungen. Dies ist ein längeres Anliegen der Schulkommission. Ebenfalls werden neue Aufgaben wie Kinder- und Jugendarbeit und Schulzahnpflege neu als Aufgaben der Schulkommission definiert.
Anhang III: Bau- und Planungskommission: Änderung der Aufgaben der Bau- und Planungskommission betreffend Baubewilligungsverfahren (nur marginal).
Anhang III: Kommission der Gemeindebetriebe: Neu kann die Kommission der Gemeindebetriebe Verträge bzw. Konzessionen mit Dritten zur Erstellung von Leitungen für deren Zwecke im Anlagesystem der Gemeindewerke abschliessen. Dies wird bei den Aufgaben neu ergänzt.
Anhang III: Kommission öffentliche Sicherheit: Bei den Mitgliedern wird neu ein «Gesundheitsvertreter» zu wählen sein anstelle des Vizekommandanten der Feuerwehr.
Die vorstehenden Änderungen wurden ordnungsgemäss durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüft und als genehmigungsfähig betrachtet. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Teilrevision des Organisationsreglements zuzustimmen.
3. Feuerwehrreglement; Beratung und Genehmigung Teilrevision Artikel 2, 4, 9, 17, 18 und 21
Auf Antrag der Fachkommission Feuerwehr hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (KöS) dem Gemeinderat eine Teilrevision des Feuerwehrreglements unterbreitet. Die Ergänzungen und Änderungen ergeben sich aus jahrelanger Erfahrung und Praxis. Ausserdem wird mit der Revision den heutigen Anforderungen an die Dienstpflicht und die Ersatzabgabe wieder entsprochen. Es sind folgende Änderungen des bestehenden Feuerwehrreglements (FWR) betroffen:Art. 2: Betreffend der Einteilung in den Aktivdienst sollen die Altersgrenzen gemäss kantonaler Gesetzgebung gelten. Art. 4, Abs. 2: Dieser Artikel wird ergänzt, dass alle nicht dem Aktivdienst zugeteilten Feuerwehrdienstpflichtigen, unter Vorbehalt von Art. 18 des FWR, der Ersatzabgabepflicht gemäss Art 17 des FWR unterliegen. Art. 17, Abs. 2: Es wird genau definiert, wer die Ersatzabgabe innerhalb der Bandbreite festlegt, nämlich der «Gemeinderat mittels Verordnung». Dies wird heute bereits so gehandhabt. Art. 17, Abs. 3: Die maximale Höhe der Ersatzabgabe richtet sich nach dem Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz des Kantons Bern. Es wird kein Frankenbetrag mehr im Reglement genannt. Art. 18, Buchstabe c: Bisher fehlte die angewandte Regelung, dass Ehepartner von Feuerwehrangehörigen, welche mit mindestens 25 Dienstjahren vorzeitig aus dem aktiven Feuerwehrdienst entlassen werden, ebenfalls von der Ersatzabgabe befreit sind. Diese angewandte Praxis wird nun korrekterweise im Reglement aufgeführt. Artikel 21: Neu wird genannt, dass Einsätze in benachbarten Gemeinden gemäss den Tarifen der Feuerwehrweisungen der Gebäudeversicherung des Kantons Bern, verrechnet werden. Neu sollen Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichgestellt werden. Konkubinatspaare können auf Gesuch hin von der Ersatzabgabe befreit werden. Dies bedingt Änderungen in folgenden Artikeln: 9 Bst. e und f, 17 Abs 5, 18 Bst. a und c Den Stimmberechtigten wird beantragt, vorstehenden Änderungen zuzustimmen und somit die Teilrevision des Feuerwehrreglements per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
4. Mostereiweg, Madiswil; Ausbau/Erschliessung, Beratung und Genehmigung Kredit CHF 700'000.00
Die Kommission der Gemeindebetriebe sowie die Strassen- und Wasserbaukommission beantragen für den Ausbau bzw. die Erschliessung des Mostereiweges einen Verpflichtungskredit von CHF 700'000.00 zu bewilligen.Im vergangenen Jahr hat sich ein Grundeigentümer einer Parzelle am Mostereiweg bei der Bauverwaltung gemeldet und seine Absicht kundgetan, sein Grundstück in naher Zukunft zu überbauen. Da sich das Grundstück in der Bauzone befindet, ist die Gemeinde erschliessungspflichtig. Seitens Gemeinde wurde daraufhin ein Projekt zur Erschliessung der restlichen Baulandparzellen am Mostereiweg ausgearbeitet. Die Kosten präsentieren sich wie folgt:
Bezeichnung
Betrag
Strassenbau
CHF 275'000.00
Abwasserentsorgung
CHF 160'000.00
Wasserversorgung
CHF 116'000.00
Elektrizitätsversorgung
CHF 146'000.00
Rundung
CHF 3'000.00
Total
CHF 700'000.00
Die Kosten für den Strassenbau können auf die Grundeigentümer übertragen werden. Die zuständigen Kommissionen haben entschieden, 50 % dieser Kosten (CHF 137'500.00) als Grundeigentümerbeiträge zu verrechnen. Die Restkosten für die Gemeinde betragen somit CHF 562'500.00.
Der Gemeinderat befürwortet die Erschliessung/Erweiterung des Mostereiweges. Er hat den Erschliessungsvertrag mit den Grundeigentümern betreffend deren Kostentragung am Strassenbau von insgesamt CHF 137'500.00 unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Die Finanzkommission stellt fest, dass das Geschäft für die Gemeinde finanziell tragbar ist. Den Stimmberechtigten wird beantragt, den dafür notwendigen Bruttokredit von CHF 700'000.00 zu bewilligen.
5. Milanweg, Madiswil; Erschliessung Elektrizität, Beratung und Genehmigung Kredit CHF 170'000.00
Die Kommission der Gemeindebetriebe beantragt für die Elektroerschliessung des Milanweges einen Verpflichtungskredit von CHF 170'000.00 zu bewilligen.Im Gebiet Milanweg/Holderbeunde, hinter dem Landgasthof Bären, ist eine Überbauung mit 25 Wohneinheiten geplant. Es stellte sich heraus, dass bei der Elektrizitätserschliessung Handlungsbedarf besteht. Die «Gängigkeit» der bestehenden Rohranlagen sei sehr ungewiss und die Wahrscheinlichkeit, dass Tiefbauarbeiten für das Verlegen von neuen Rohren notwendig werden, sei gross. Es wurden zwei verschiedene Varianten geprüft, wie die Erschliessung erfolgen kann. Die zuständige Kommission hat entschieden, das Gebiet ab der Trafostation Unterdorfstrasse beim Bahnhof zu erschliessen. Die Kosten präsentieren sich wie folgt:
Bezeichnung
Betrag
Tiefbau, Elektroanlagen, Material, Montage und Planung
CHF 147'000.00
Objektreserve
CHF 23'000.00
Total
CHF 170'000.00
Der Gemeinderat befürwortet die Elektroerschliessung des Milanweges. Die Finanzkommission stellt fest, dass das Geschäft für die Gemeinde finanziell tragbar ist. Den Stimmberechtigten wird beantragt, den dafür notwendigen Kredit von CHF 170'000.00 zu bewilligen.
6. Orientierungen Gemeinderat
7. Verschiedenes
Dokumente
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